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Expertisen von Bauten

 

Bei Bauschäden und Unklarheiten betreffend Baumangel können Sie eine Expertise in Auftrag geben.

Das Objekt wir vor Ort begutachtet, geprüft, evtl. Abnahme von Proben und letztendlich mit Fotos Dokumentiert. Danach wird ein Protokoll erfasst welches zu weiteren vorgehendweise berät. Im Protokoll wird festgehalten: der zeitige Zustand der Bauten, das Aufzeigen von Baumangel mit Begründung und Dokumente wie Fotos oder Labortest, Sanierungsmassnahmen sowie einem Schlusswort mit terminlichen Angaben.

Umfangreiche Expertisen erfordert in der Regel auch weiter Spezialisten, welche zum Beispiel die Statik überprüfen (Bauingenieur), die Dämmung mit Dampfdruckgefälle berechnen (Bauphysiker) oder allenfalls den Grund beurteilen (Geologe). Solche Expertisen können jedoch schnell einmal ins Geld gehen.

Einfache Expertisen können auch vor Ort direkt mit dem Bauherr sowie Unternehmer besprochen und abgehandelt werden, was die günstigste Variante wäre. Als Dokument wird ein Kurzprotokoll mit allen wichtigen Ereignissen und Beschlüsse erfasst.

Als Experte erledigen wir auch Rissprotokolle von Nachbargebäuden zur Sicherung der eigenen Interesse, in Bezug auf Haftung bei verschuldetem Baumangel (zwingend bei nahem Aushub, Sprengungen und Ramungen). Die Rissprotokolle sollten dringend vor Baubeginn erstellt werden.

Beratung von Bauherrn, Liegenschaftsverwaltungen und Genossenschaften als Bauherrenberater/Sachverständiger

 

Jeder der baut, ein Haus oder eine Wohnung kauft brauch viel Geduld und manchmal auch viel Geld sowie ein enormes Vertrauen in die bestehenden Institutionen, gut zu wissen, dass ein seriöser Berater immer zur Seite steht, dies kann sich finanziell und für das eigene Wohlbefinden lohnen.

 

 

Gerne stehen wir mit bauspezifischen oder baurechtlichen Fragen beratend zu Seite. Bauherrenberatungen werden in der Regel nach Aufwand verrechnet, da die Bauherrschaft, Verwalter oder Besitzer selber entscheiden, wie viel Beratung sie brauchen. Bauherrenberatung kann von der Mitbegleitung und Überwachung ganzer Bauten oder Überbauungen bis hin zur temporärer Schlichtung von Streitigkeiten zweier Parteien führen. Bau- und Garantieabnahmen mit TU oder GU sowie Durchsetzung und Terminierung  verschieden Garantiearbeiten gehören ebenfalls zu der Bauherrenvertretung. Wird eine Beurteilung von Pläne und Kostenschätzungen gewünscht, so dürfen Sie uns auch dies anvertrauen, hierfür sind wir bestens besetzt.

 

Wir arbeiten immer neutral, sind mit keinem Produkt, Unternehmer, Planer, Makler, Finanzberater,  GU/TU oder ähnliches verbunden. Sollten Widerwillen Interessenkonflikte entstehen so teilen wir dies umgehend mit oder treten in den Ausstand.

 

 

Gerne beraten wir Sie persönlich in allen Bau - Fragen, rufen Sie uns doch einfach an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns.

Beratung von Bauherren, Pensionskassen, Genossenschaften im Bezug auf den Unterhalt der vorhandenen Immobilien oder bei der Immobilien-beschaffung.

 

-Teilnahme bei Baukommissionssitzungen in beratender Funktion

-Liegenschaftsbesuche und beurteilen des Zustandes der Bauten

-Investitionen auf die nächsten 10 Jahre festlegen

-Zusammenarbeit zwischen Liegenschaftsbesitzer und Verwaltung

-Festlegen und Kontrolle der Unterhaltsarbeiten oder Garantiearbeiten

-Überprüfen von Kreditanfragen für Umbauten und Sanierungen

-Überwachen der Garantiefristen 2/5/10 Jahre, Garantieabnahmen

-Serviceverträge periodisch prüfen und gegeben Falls anpassen

-Unterstützung beim Aufgleisen von Sanierung und Umbauarbeiten

Bauberatung

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